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BayObLG, 25.02.2005 - 2Z BR 184/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 10, 15 Abs. 1 (SNR)
Sondernutzungsrecht bei Bezugnahme auf der Teilungserklärung beigefügten Lageplan hinreichen bestimmt - Judicialis
WEG § 10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 10
Hinreichende Bestimmtheit der Sondernutzungsfläche bei Bezugnahme auf farblich gekennzeichneten Katasterplan - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bestimmtheit eines Sondernutzungsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berechtigung zur Bebauung einer im Teilungsplan nach dem Wohnungseigentumsgesetz ausgewiesenen Sondernutzungsfläche; Hinreichende Bestimmtheit eines Sondernutzungsrechts an einer Grundstücksfläche; Voraussetzungen für die Begründung eines Sondernutzungsrechts; ...
Verfahrensgang
- AG Traunstein - 3 UR II 493/01
- LG Traunstein - 4 T 5095/03
- BayObLG, 25.02.2005 - 2Z BR 184/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01
Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung …
Auszug aus BayObLG, 25.02.2005 - 2Z BR 184/04
In jedem Fall müssen Inhalt und Umfang von einem Außenstehenden ohne Schwierigkeiten feststellbar sein (vgl. BGH NJW 2002, 2247/2248).
- OLG München, 08.02.2013 - 34 Wx 305/12
Grundbuchverfahren: Amtslöschung eines Sondernutzungsrechts
Bereits in der Teilungserklärung müssen Sondernutzungsrechte nicht nur ihrer Anzahl nach, sondern auch in ihrer räumlichen Lage auf dem Grundstück und hinsichtlich ihrer Ausdehnung näher konkretisiert werden (vgl. BayObLG vom 25.2.2005, 2 ZBR 184/04 bei juris; KG OLG-Report 2007, 937; OLG Saarbrücken ZMR 2005, 981; LG Hamburg ZMR 2011, 990). - OLG Düsseldorf, 11.08.2020 - 3 Wx 127/20
Beschränkung der Ausübung einer Grunddienstbarkeit
Auf dieser Grundlage dürfte es auch einem Sachverständigen nicht möglich sein, die genaue Grenze zwischen der Dienstbarkeitsfläche und der übrigen Grundstücksfläche eindeutig festzustellen (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 25. Februar 2005, 2 Z BR 184/04 - BeckRS 2005, 3085), weil die Einzeichnung im Lageplan keine zuverlässigen Anknüpfungstatsachen liefert.